Voraussetzungen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung für die Weiterbildung.
TeilnehmerInnen, die bei anderen Gesellschaften Kurse besucht haben und diese für unsere Fortbildung anerkannnt bekommen möchten, müssen die Nachweise einreichen. Über die Anerkennung wird jeweils im Vorstand entschieden.
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